Foto: S. Schleicher / DRK e.V.Durch Fremdkörper in Luft- und Speiseröhre, Schwellungen im Mund- und Rachenraum, beispielweise durch Insektenstiche und Ertrinken, besteht die Gefahr des Erstickens. Schnelles Handeln ist hier entscheidend. Welche Maßnahmen zur Anwendung kommen, ist davon abhängig, ob die betroffene Person noch sprechen, atmen und husten kann.

Die betroffene Person kann sprechen, atmen und husten

Die Person kann nicht sprechen, atmen oder husten.

Wenn die betroffene Person zu ersticken droht
Insektenstiche im Mund‑ oder Rachenbereich entstehen häufig durch das versehentliche Verschlucken von Insekten, beispielsweise Wespen oder Bienen. Durch das Insektengift können die Schleimhäute oder auch die Zunge anschwellen; die Atemwege verengen sich oder drohen vollständig zu verschließen. Es besteht akute Erstickungsgefahr!

