



Aufgrund der notfallmedizinischen Entwicklungen im Rettungsdienst hat sich die Aufgabenstellung des Sanitätsdienstes in den vergangenen Jahren verändert.
Bei Ereignissen mit Personenschäden wird die Rettungsdienstleitstelle – je nach Ausmaß der Schadenslage und entsprechend den festgelegten Alarmierungs- und Einsatzvorgaben – alle zur Verfügung stehenden eigenen Rettungsmittel sowie gegebenenfalls Rettungsmittel benachbarter Rettungswachen, rettungsdienstliche Schnelleinsatzgruppen und den Luftrettungsdienst alarmieren und einsetzen.
Es ist davon auszugehen, dass die primäre Versorgung von Verletzten durch rettungsdienstliches Personal begonnen wird. Ein Leitender Notarzt (LNA) hat die medizinische Einsatzleitung und bestimmt gemeinsam mit dem organisatorischen Leiter (OrgL) den Einsatz der Rettungsmittel. Damit kommt der Sanitätsgruppe im Wesentlichen eine verstärkende und ergänzende Funktion zu.
Die Sanitätsgruppe der Einsatzeinheit ist in ihrer Personalstärke und Ausstattung darauf ausgelegt, bis zu 20 Verletzte zu versorgen. Gemeinsam mit einem Notarzt des Rettungsdienstes sowie den Besatzungen von zwei RTW (Rettungswagen) und einem KTW (Krankentransportwagen) übernehmen die medizinische Fachkraft und die neun Einsatzkräfte der Sanitätsgruppe folgende Versorgungskapazitäten:
Bei einem größeren Aufkommen an Verletzten hat die sanitätsdienstliche Versorgung Vorrang. Deshalb werden alle Helferinnen und Helfer der Einsatzeinheit zunächst im sanitätsdienstlichen Bereich eingesetzt.