Ziel dieses Kurses ist die Erlangung bzw. Auffrischung der Rettungsfähigkeit gemäß des Erlasses „Sicherheitsförderung im Schulsport“ vom 01.12.2014 des Ministeriums für Schule und Weiterbildung (MSW) des Landes Nordrhein-Westfalen.
Lehrerinnen und Lehrer im Sinne des § 57 SchulG, einschließlich Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern sowie pädagogischem und sozialpädagogischem Personal
im Sinne des § 58 SchulG, ebenso wie Fachkräfte, die im Ganztag oder im Rahmen von außerunterrichtlichen Sportangeboten tätig sind. Das Schwimmabzeichen in Bronze wird während des Kurses abgenommen und muss nicht vorher nachgewiesen werden. Weitere Teilnahmevoraussetzungen sind nicht erforderlich.
Die Inhalte des Kurses entsprechen dem Curriculum der Rahmenkonzeption für die Fortbildungsmaßnahme Rettungsfähigkeit, die das MSW gemeinsam mit den schwimmsporttreibenden Organisationen entwickelt hat.
Sie werden von Inhaberinnen und Inhabern einer gültigen Lizenz bzw. eines gültigen Lehrscheins vermittelt:
Die Kursdauer beträgt 6 Unterrichtseinheiten (à 45 Minuten). In drei Unterrichtseinheiten werden die theoretischen Inhalte sowie die lebensrettenden Sofortmaßnahmen vermittelt. In weiteren drei Unterrichtseinheiten mit Wasserpraxis werden die im Erlass genannten wasserspezifischen Inhalte vermittelt und überprüft.
Der Kurs schließt bei erfolgreicher Teilnahme mit dem staatlichen Zertifikat „Rettungsfähigkeit“ des Landes NRW, ausgegeben durch die Dezernate 48.05 (Sport) der Bezirksregierungen ab.
Weitere allgemeine Informationen zur Rettungsfähigkeit
finden sie auf der Seite Fortbildung, Schulsportpraxis und Schulsportentwicklung NRW