Die Registrierung
Die Folgen von Katastrophen zu bekämpfen, ist eine Hauptaufgabe des Roten Kreuzes. Um die Katastrophenopfer kümmern sich als erstes der Sanitätsdienst und der Betreuungsdienst, z.B. in Form der DRK-Einsatzeinheit. Die Mitarbeiter dieser Fachdienste, und auch anderer Hilfsorganisationen, verbinden jede Hilfeleistung - die medizinische Versorgung von Verletzten und Kranken, die Aufnahme in einer Notunterkunft, die Ausgabe von Hilfsgütern und anderes - mit einer Registrierung der Betroffenen.
Wenn es zu einer Katastrophe gekommen ist, haben viele Menschen, die hiervon betroffen sind oder Kenntnis erhalten haben, verständlicherweise den dringenden Wunsch, zu erfahren, ob Angehörige oder Freunde betroffen sind und wo sich diese ggf. befinden. Betroffene bestürmen die Helfer der Hilfsorganisationen mit Fragen über das Schicksal von Angehörigen. Die Helfer können aber keine Auskunft geben, da ihnen die notwendigen Informationen fehlen. Die Suchenden bleiben im Ungewissen über das Schicksal der Gesuchten. Dies führt in vielen Fällen zu einer erheblichen psychischen Belastung. Viele Menschen würden deshalb selbst nach ihren Angehörigen suchen. Die generell bei einer Katastrophe unübersichtliche Lage wird noch schwieriger, wenn aufgeregte Angehörige die Arbeit der durch das Katastrophengeschehen ohnehin stark belasteten Helfer erschweren.
Viele Menschen würden sich u.U. überhaupt nicht finden, da sie möglicherweise aneinander vorbei suchen würden.
Nur eine genaue Registrierung aller Betroffenen und zentrale Zusammenführung aller Unterlagen ermöglicht eine schnelle und effektive Auskunftserteilung. Deshalb sehen die Katastrophenschutzgesetze der Bundesländer bzw. die hierzu ergangenen Erlasse vor, daß es im Fall einer Katastrophe eine Gemeinsame Auskunftsstelle der Hilfsorganisationen (GASt) bzw. Personenauskunftsstelle (PASt) geben muß. Auch in Mülheim am der Ruhr ist die Einrichtung dem Kreisverband des Deutschen Roten Kreuzes übertragen worden. Die DRK-Mitarbeiter des Kreisauskunftsbüros nehmen also ihre Aufgabe im Auftrage der Stadt wahr. Sie nehmen als zentrale Anlaufstelle Suchanträge nach Personen und Meldungen über die Betroffenen der Katastrophe entgegen.
Die Meldungen und Anfragen werden in die Katastrophenkartei eingeordnet. Hier kommt es aufgrund des vom Suchdienst entwickelten Karteibegegnungsverfahrens zum Zusammentreffen einer Suchanfrage und einer Meldung über den Verbleib einer Person, z.B. einer Ausweis- und Bezugskarte. Dem Suchenden kann auf diese Weise Auskunft erteilt werden, wo sich die gesuchte Person nach unseren Informationen befindet.
Das seit Jahrzehnten bewährte Karteibegegnungsverfahren wird nun durch ein EDV-Programm unterstützt. Wenn die Daten von den Registrierunterlagen in das Programm eingegeben sind, ist es mit dessen Hilfe wesentlich schneller als bisher möglich, Auskunft über den Verbleib eines Betroffenen zu geben.
Die bisher verwendeten Registrierunterlagen werden durch die Einführung des EDV-Programms aber nicht überflüssig, denn bis auf weiteres wird es notwendig bleiben, die Betroffenen mit Hilfe der üblichen Karten zu registrieren. Es wird vorerst nicht möglich sein, jeden Helfer mit einem mobilen Datenerfassungsgerät zur Registrierung von Betroffenen auszustatten. Hinzu kommt, daß ein reines Erfassen der Daten nicht ausreichend ist. Bei den Betroffenen muß ein Teil der Registrierunterlagen verbleiben, um dokumentieren zu können, daß eine Registrierung erfolgt ist und um eine Identifizierung zu ermöglichen, falls z.B. eine Bewußtlosigkeit eintritt. Bei den Registrierformularen ist hierfür ein Durchschlag vorgesehen.


