Sie sind hier: Angebote / Rotkreuzgemeinschaften / Kreisauskunftsbüro / Allgemeines

Allgemeines

Auskunftsstellen werden benötigt in Katastrophen- und Konfliktfällen

I. Kriegerische Konflikte

Nach Artikel 122 des III. und Artikel 136 des IV. Genfer Abkommens vom 12.08.1949 ist jede an einem Konflikt beteiligte Partei verpflichtet, ein Amtliches Auskunftsbüro (AAB) einzurichten und zwar

a) für die in ihrer Hand befindlichen Kriegsgefangenen (III. Genfer Abkommen) und
b) für die in ihrem Herrschaftsbereich befindlichen geschützten Personen (IV. Genfer Abkommen).

Die Bundesrepublik Deutschland ist den vier Genfer Abkommen im Jahre 1954 beigetreten und hat damit auch die Verpflichtung übernommen, für den Konfliktfall ein Amtliches Auskunftsbüro einzurichten.

Die Erfahrungen aus dem 2. Weltkrieg haben gezeigt, daß die Einrichtung eines Amtlichen Auskunftsbüros von langer Hand bereits in Friedenszeiten vorbereitet werden muß, um zu verhindern, daß im Spannungsfalle ein Verschollenen- und Nachforschungsproblem wie nach dem 2. Weltkrieg entsteht. Die Bundesregierung hat durch den Bundesminister des Innern das Deutsche Rote Kreuz in der Bundesrepublik Deutschland am 08.09.1966 beauftragt, zur Wahrnehmung der Aufgaben, die der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 122 des III. und Artikel 36 der IV. Genfer Konvention obliegen, die Nationale Auskunftsstelle der Bundesrepublik Deutschland (Amtliches Auskunftsbüro = AAB) vorzubereiten und ggf. deren Aufgaben zu erfüllen.

Die Außerordentliche Hauptversammlung des Deutschen Roten Kreuzes hat am 25.11.1966 beschlossen, daß bei der Vorbereitung und Ausführung der AAB-Aufgaben Präsidium, Landes- und Kreisverbände zusammenwirken. Die ursprünglich für den Konfliktfall geschaffenen Kreisauskunftsbüros sind natürlich auch in der Lage, bei Katastrophen –z.B. Evakuierungen bei Naturkatastrophen, große Anzahl Betroffener bei technischen Katastrophen – als Auskunftsstelle zu arbeiten und Verbindungen zwischen getrennten Angehörigen wieder herzustellen. Die Verfahren sind dabei im wesentlichen identisch, nur die Informationsflüsse unterscheiden sich.

II. Bei einer hohen Zahl von Verletzten und in Katastrophenfällen:

Wenn es zu einer Katastrophe gekommen ist, haben viele Menschen, die hiervon betroffen sind oder Kenntnis erhalten haben, verständlicherweise den dringenden Wunsch, zu erfahren, ob Angehörige oder Freunde betroffen sind und wo sich diese ggf. befinden. Betroffene bestürmen die Helfer der Hilfsorganisationen mit Fragen über das Schicksal von Angehörigen. Die Helfer können aber keine Auskunft geben, da ihnen die notwendigen Informationen fehlen. Die Suchenden bleiben im Ungewissen über das Schicksal der Gesuchten. Dies führt in vielen Fällen zu einer erheblichen psychischen Belastung. Viele Menschen würden deshalb selbst nach ihren Angehörigen suchen. Die generell bei einer Katastrophe unübersichtliche Lage wird noch schwieriger, wenn aufgeregte Angehörige die Arbeit der durch das Katastrophengeschehen ohnehin stark belasteten Helfer erschweren.

Viele Menschen würden sich u.U. überhaupt nicht finden, da sie möglicherweise aneinander vorbei suchen würden. Deshalb sehen die Katastrophenschutzgesetze der Bundesländer bzw. die hierzu ergangenen Erlasse vor, daß es im Fall einer Katastrophe eine Gemeinsame Auskunftsstelle der Hilfsorganisationen (GASt) bzw. Personenauskunftsstelle (PASt) geben muß. Die Einrichtung soll dem Deutschen Roten Kreuz übertragen werden. Diese Bestimmungen sind die Grundlage für eine Vereinbarung zwischen der örtlich zuständigen Kommune (Kreis oder kreisfreie Stadt) und dem jeweiligen DRK-Kreisverband, daß dieser, wenn ein Katastrophenfall eintritt, auf Anordnung der Katastrophenschutzbehörde die GASt bzw. PASt einrichtet.

Auskunftsstelle in Mülheim an der Ruhr:

Das Auskunftswesen bei Katastrophen und Konflikten ist - wie der Suchdienst insgesamt - dezentral organisiert. Die Basis seiner Arbeit liegt bei den 539 Kreisverbänden des Deutschen Roten Kreuzes, bei denen die Kreisauskunftsbüros (KAB) angesiedelt sind.

Bei den 19 Landesverbänden des Deutschen Roten Kreuzes gibt es je ein Landesauskunftsbüro (LAB) und auf Bundesebene die Direktion des Amtlichen Auskunftsbüros (D/AAB) beim Generalsekretariat des Deutschen Roten Kreuzes, dem direkt der Suchdienst München zugeordnet ist.

1976 nahm auch in Mülheim der DRK-Arbeitskreis "Kreisauskunftsbüro" seine Tätigkeit auf und wurde 1980 offiziell als Arbeitskreis, der als Auskunftsstelle arbeitet, anerkannt. Nachdem 1987 der damals bereits 77jährige Kurt Willer als Leiter des KAB aus dieser Funktion ausschied gab es in den Folgejahren zahlreiche Umstrukturierungen. Am 28.02.2000 wurde dem DRK-Kreisverband Mülheim an der Ruhr die Aufgabe einer Personenauskunftsstelle auch nach der neuen gesetzlichen Regelung gem. § 31 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom 10.02.1998 von der Stadt Mülheim übertragen. Diese Stelle wird bei Bedarf und in Absprache mit dem Leiter der Leitungs- und Koordinierungsgruppe (LuK) der Stadt Mülheim an der Ruhr eingerichtet.

Das Kreisauskunftsbüro in Mülheim an der Ruhr steht entsprechend allen oben genannten Vereinbarungen für Katastrophen- wie Konfliktfälle bereit. Es führt regelmäßig Fortbildungen und Übungen zur Sicherstellung der Einsatzfähigkeit durch. Seit 2001 steht es unter neuer Leitung und hat im Vergleich zu früheren Jahren ein relativ junges Team von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Zusätzlich hat sich das Mülheimer KAB mit den Nachbarkreisverbänden Duisburg, Essen, Oberhausen und Dinslaken zum "KAB Team Ruhr" zusammengeschlossen. Dies bedeutet für die beteiligten Städte gegenseitige, kompetente Unterstützung und entspricht damit auch der Anforderung, dass im Falle einer Katastrophe, die über die Stadtgrenzen hinaus wirkt, nur eine zentrale Auskunftsstelle eingerichtet wird.